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Pressemitteilungen

+++ Wichtige Information für Fahrgäste der Linie RE1 +++

 

Betrifft: Mittwoch, den 13. Dezember 2023, ab circa 4:00 Uhr früh

 

Linie RE1: Ausfall zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder)

Verlängerung der Fahrplanabweichung aufgrund von Bauzeitüberschreitung

Berlin, 12.12.2023 – Die ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH informiert, dass aufgrund einer 24-stündigen Verlängerung von Baumaßnahmen der DB Netz AG auf der Linie RE1 der Zugverkehr zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder) von Mittwoch, den 13. Dezember 2023, circa 04:00 Uhr bis zum 14. Dezember 2023 circa 04:00 Uhr ausfallen wird. Der RE1 wird nur im Abschnitt Magdeburg/Brandenburg <> Fürstenwalde sowie Frankfurt/Oder <> Cottbus mit einem zum Teil reduzierten Platzangebot verkehren.

Ursprünglich sollten die Bauarbeiten am Mittwoch mit Betriebsbeginn abgeschlossen sein. Soeben wurde der ODEG mitgeteilt, dass aufgrund einer defekten Baumaschine die geplanten Arbeiten auf dem RE1 nicht wie vorgesehen beendet werden können. Diese unerwartete Entwicklung verursacht erhebliche Beeinträchtigungen auf der wichtigsten Regionalverkehrsroute in Berlin und Brandenburg.

Die Ausfälle betreffen den Streckenabschnitt zwischen Fürstenwalde (Spree) und Frankfurt (Oder) und beginnen ab 04:44 Uhr ab Frankfurt (Oder) und ab 05:03 Uhr aus Fürstenwalde (Spree). Die ODEG arbeitet intensiv daran, einen Ersatzverkehr mit Bussen einzurichten, jedoch kann aufgrund der Kurzfristigkeit dessen Zuverlässigkeit nicht garantiert werden. Der Busfahrplan wird aus denselben Gründen nicht in den üblichen Reiseauskünften angezeigt werden können.

Fahrgäste werden gebeten, sich vor Reiseantritt über ihre Verbindung zu informieren und gegebenenfalls Ersatzverbindungen zu prüfen.

Die aktuellen Fahrzeiten der Busse entnehmen Sie bitte dem PDF sowie unter: https://www.odeg.de/sondermeldungen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Rollstühle, Kinderwagen und Fahrräder im Ersatzverkehr nur eingeschränkt befördert werden können. Bei begrenztem Platz haben Rollstühle und Kinderwagen Vorrang. Ein Anspruch auf Mitnahme des Fahrrades besteht nicht. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten und danken für Ihr Verständnis.

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