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Deutschland-Ticket für Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern!

#meinMoVe

 

Mit dem Deutschland-Ticket für Azubis aus Mecklenburg-Vorpommern kannst Du für monatlich 43 Euro ganz Deutschland entdecken – im Job und in der Freizeit. Die Differenz zu 63 Euro – 20 Euro – übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern für Dich. Nutze alle Nahverkehrszüge (2. Klasse), Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbusse sowie weitere ausgewählte Verkehrsmittel.

Wir wünschen Dir gute Fahrt mit Deinem Deutschland-Ticket für Azubis in MV.

Einen Weg kannst du dir dabei glücklicherweise sparen, den zum Ticket-Schalter. Das D-Ticket für Azubis in M-V gibt’s ausschließlich online und hier zu bestellen.

Für wen gilt das Ticket?

Das Ticket gilt in ganz Deutschland für Freizeit und Job.

  • Schülerinnen und Schüler, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer in der Schulliste des Landes Mecklenburg-Vorpommern aufgelisteten berufsbildenden Schule befinden oder eine Ausbildung an einer Berufsschule außerhalb von Mecklenburg-Vorpommern auf Grundlage des § 46 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) absolvieren.

Dazu zählen:

  • Berufsschulen: Teilzeitberufsschulen im Rahmen der dualen Ausbildung
  • Berufsfachschulen, z.B. Kinderpflege, Kranken- und Altenpflegehilfe
  • Höhere Berufsfachschulen, sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. Gesundheitsfachberufe, Sozialassistenz, staatlich anerkannte/r Erzieherin,
  • Fachschulen, sowohl Teilzeit als auch Vollzeit: z.B. staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Heilerziehungspflege, staatlich geprüfter Agrarbetriebswirt, staatlich geprüfter Betriebswirt, Schiffsbetriebstechnik, Offizier, Kapitän, Schiffsmaschinist, staatlich geprüfter Techniker

Eine Übersicht aller zugelassenen Berufsschulen in M-V findest Du hier →

  • Auszubildende, die sich in einer staatlich anerkannten Ausbildung zum Erwerb eines qualifizierten Berufsabschlusses an einer Ausbildungsstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern befinden, jedoch den schulischen Teil der Ausbildung außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns absolvieren,
  • Auszubildende in einer begleitenden betrieblichen Ausbildung (bbA) zum Fachpraktiker, Helfer oder Werker nach § 66 Berufsbildungsgesetz bzw. § 42r Handwerksordnung,
  • Auszubildende in einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) nach § 76 SGB III,
  • Freiwilligendienstleistende (Bundes- und Jugendfreiwilligendienste) im Land Mecklenburg-Vorpommern und
  • Beamtenanwärter/innen im Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe I mit Einsatzstätte im Land Mecklenburg-Vorpommern

Wo gilt das Ticket?

Das D-Ticket gilt deutschlandweit in / auf:

 

  • Nahverkehrszügen (2. Klasse) und S-Bahnen (2. Klasse),
  • Fernverkehrszügen (2. Klasse) zwischen Rostock Hbf. und Stralsund Hbf,
  • Stadt- und Regionalbussen (außer Fernbusse),
  • Rufbussen z.B. NAHBUS, VLP und REBUS (bei Kapazität) zzgl. Servicezuschlägen,
  • Straßenbahnen,
  • weiteren ausgewählten Verkehrsmitteln
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