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Infos zum Servicecenter Fahrgastrechte

Fahrgastrechte – einheitlich und bundesweit

IHR TICKET HAT GARANTIE

Mit der Einführung des Fahrgastrechtegesetzes im Jahr 2009 gelten im Eisenbahnverkehr einheitliche Fahrgastrechte. Sie garantieren allen Passagieren gleiche Rechte in allen Zügen (S-Bahn, Regionalzüge, ICE). Die Fahrgastrechte greifen auch bei Buchung einer Reisekette aus mehreren Zügen, unabhängig davon, ob diese von der ODEG oder einem anderen Eisenbahnunternehmen betrieben werden.

Die wesentlichen Regelungen im Überblick

  • Ab 60 Minuten Verspätung gibt es eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises, ab 120 Minuten Verspätung von 50 Prozent.
  • Sie können bei der Entschädigung zwischen der Ausgabe eines Gutscheins oder dem Geldbetrag wählen.
  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten können Sie von Ihrer Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis, bei Nutzung einer Teilstrecke den nicht genutzten Anteil erstatten lassen.
  • Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten an Ihrem Zielbahnhof können Sie einen anderen Zug nutzen. Sie müssen die ggf. zusätzlich erforderliche Fahrkarte zunächst bezahlen und können die Kosten danach geltend machen. Dies gilt nicht bei stark ermäßigten Fahrkarten (z.B. Quer-durchs-Land-Ticket oder Länder-Tickets).
  • Bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten bei einer planmäßigen Ankunftszeit zwischen 0 und 5 Uhr hat der Fahrgast das Recht, ein anderes Verkehrsmittel, wie Bus oder Taxi, zu benutzen. Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 Euro ersetzt.
  • Dies gilt auch bei Ausfall der letzten fahrplanmäßigen Verbindung des Tages, wenn der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
  • Bei der Nutzung von Zeitkarten und Länder-Tickets beträgt die Entschädigung pro Fahrt pauschal 1,50 Euro (1. Klasse: 2,25 Euro). Bei Wochen- und Monatskarten sollen die Verspätungsfälle gesammelt nach Ablauf der Geltungsdauer eingereicht werden.
  • Entschädigungsbeträge von weniger als 4 Euro werden nicht ausgezahlt. Somit müssen Inhaber von Zeitkarten des Nahverkehrs mindestens 2 (1. Klasse) bzw. 3 (2. Klasse) Verspätungen geltend machen und diese gesammelt einreichen. Für Zeitkarten werden insgesamt maximal 25 Prozent des Zeitkartenwertes entschädigt.

Es werden keine Entschädigungen geleistet bei:

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegenden unabwendbaren Umständen,
  • eigenem Verschulden des Reisenden,
  • unabwendbarem Verhalten Dritter

Damit Sie schnell und einfach Ihre Ansprüche geltend machen können, nutzen Sie bitte das Fahrgastrechte-Formular. So können die erforderlichen Angaben strukturiert erfasst und schneller bearbeitet werden. Sie bekommen das Formular im Zug, in den ODEG-Servicestellen, am DB ServicePoint, im DB Reisezentrum oder online als PDF unter fahrgastrechte.info.

Sie erhalten Ihre Entschädigung nach Einsendung Ihrer Unterlagen durch das Servicecenter Fahrgastrechte, das durch die ODEG mit der Bearbeitung von Verspätungsfällen beauftragt ist. Untenstehend finden Sie eine Erläuterung der Entschädigung, wenn Sie die Bestätigung der Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular erhalten haben sowie in Ausnahmefällen.

 

Sie haben eine Bestätigung der Verspätung auf dem Fahrgastrechte-Formular durch das Servicepersonal erhalten.

  • Tragen Sie bitte die Daten Ihrer Verspätung in das Fahrgastrechte-Formular ein und bestätigen Sie diese mit Ihrer Unterschrift.
  • Bitte beachten Sie, dass das Servicepersonal im Zug ausschließlich Verspätungen des eigenen Zuges ab 60 Minuten auf dem Fahrgastrechte-Formular bestätigen kann.

Das ausgefüllte und unterschriebene Fahrgastrechte-Formular senden Sie bitte an das Servicecenter Fahrgastrechte. Die Adresse des Servicecenters Fahrgastrechte ist bereits auf dem Formular vorhanden. Bitte vergessen Sie nicht, Ihre Anschrift und – falls Sie eine Überweisung wünschen – Ihre Bankverbindung anzugeben. Darüber hinaus erleichtert es uns die Bearbeitung, wenn Sie eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse zur Klärung möglicher Rückfragen angeben. Weitere Informationen zu den Fahrgastrechten erhalten Sie unter fahrgastrechte.info.

Sie haben keine Bestätigung der Verspätung durch das Servicepersonal erhalten oder sind von folgenden Ausnahmefällen betroffen.

  • Sie möchten nur eine Kopie Ihrer Fahrkarte abgeben oder
  • Sie sind Inhaber einer Zeitkarte (z. B. Streckenzeitkarte BahnCard 100 oder Länder-Ticket) oder
  • Sie möchten die Erstattung von Folgekosten aufgrund einer Verspätung (z. B. für Bus, Taxi, Hotel) beantragen.

Wenn Sie von den obenstehenden Ausnahmefällen betroffen sind, senden Sie bitte die Originalfahrkarte oder Fahrkarten-/ Zeitkartenkopie sowie die Originalbelege sonstiger entstandener Kosten zusammen mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Fahrgastrechte-Formular an das Servicecenter Fahrgastrechte.

Sollten Sie zu Ihrem Anliegen keine zufriedenstellende Antwort bekommen, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) wenden. Bitte beachten Sie dabei, dass Sie die Dienste der söp erst in Anspruch nehmen können, wenn Sie zuvor von uns eine endgültige Ablehnung Ihrer Ansprüche erhalten haben oder seit dem Eingang Ihrer Beschwerde bei uns mindestens zwei Monate vergangen sind. Ihr Antrag bei der söp ist sonst unzulässig und wird nicht bearbeitet.

Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie hier.

 

Sonderregelung in der Lausitz

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig! Daher haben wir die gesetzliche Fahrgastrechte-Regelung in der Lausitz erweitert: Sollten Sie mit mehr als 15 Minuten Verspätung* an Ihrem Zielbahnhof ankommen, und wir sind mit unseren Linien in der Lausitz (RB46, RB64, RB65) der Verursacher, erhalten Sie eine Thalia-Geschenkkarte im Wert von 10 Euro.

Die Geschenkkarte ist in allen Thalia-Buchhandlungen oder im Internet unter www.thalia.de für das gesamte Produktsortiment einlösbar.

*Bitte beachten Sie, dass höhere Gewalt und rechtzeitig angekündigte Fahrplanänderungen nicht berücksichtigt werden können.

So einfach funktioniert es:
Im Verspätungsfall stellen unsere Servicemitarbeiter an Bord einen Verspätungsbeleg aus. Diesen Originalbeleg und Ihren Fahrschein der betreffenden Fahrt (auch in Kopie möglich) schicken Sie bitte innerhalb der Frist von drei Monaten zusammen mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift per Post an unseren Kundendialog.

Der ODEG-Kundendialog prüft Ihre Angaben und schickt Ihnen bei berechtigtem Anspruch die Geschenkkarte per Post zu.

Kontakt:
ODEG – Ostdeutsche Eisenbahn GmbH
Kundendialog
Möllendorffstraße 49
10367 Berlin
Telefon: 030 514 88 8888

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