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Richtlinien für Ihre Reise

Auszug aus den Tarif- und Beförderungsbestimmungen der ODEG

Regelungen zur Mitnahme von Tieren und Fahrrädern

Jeden Tag reisen mehrere tausend Menschenmit der ODEG. Besonders wichtig ist uns, dass sich alle Fahrgästean Bord gleichermaßen wohlfühlen. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitreisenden, indem Sie folgende Hinweise beachten. Die vollständigen Beförderungsbedingungen der ODEG finden Sie oben als PDF.

Mitnahme von Tieren

  • Kleine, ungefährliche Haustiere (bis zur Größe einer Hauskatze) können unentgeltlich in Käfigen, Transportboxen, Reisetaschen o. Ä. mitgenommen werden.
  • Hunde werden nur befördert, wenn sie angeleint sind und einen Maulkorbtragen oder in geeigneten Behältnissen untergebracht sind.
  • Sitzplätze sind nicht für Tiere vorgesehen.
  • Hunde reisen zu den Fahrpreisen gemäß der Tarifbestimmungen.

Mitnahme von Fahrrädern

  • Fahrräder können nur mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden. Bitte nehmen Sie die Gepäcktaschen ab.

  • Personen, Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang vor Fahrrädern. Fahrradgruppen haben im Falle von Kapazitätsengpässen keinen Anspruch auf gemeinsame Beförderung.

  • Die maximal zulässige Fahrradanzahl ist außen am Fahrzeug angegeben.

  • Der Reisende ist für die Sicherung und Beaufsichtigung seines Fahrrades selbst verantwortlich.

  • Für Fahrräder gelten die Fahrpreise der jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Im Verbund gelten die Verbundfahrradkarten, Verbundraumüberschreitend gelten die Fahrradfahrkarten des DB-Tarifs.
  • Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad oder Fahrrad mit Elektrohilfsmotor mitnehmen, das er ohne Hilfe Dritter in den Zug ein- und ausladen können muss.  Diese sind an dem eigens hierfür gekennzeichneten oder vom Betriebspersonal zugewiesenen Stellen unterzubringen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig und nicht- oder elektromotorisiert) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt.

  • Liegeräder, Tandems, Dreiräder sowie Fahrräder zum Lastentransport (Fahrräder mit Aufbauten für Lasten und/oder zum Transport von Kindern) sind von der Beförderung ausgeschlossen (Achtung: Es gelten unterschiedliche Regularien für die „Mitnahme von Tandems“ in den Verbundgebieten). Eine Ausnahme bilden Tandems von Blinden mit Begleitperson. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (z.B. Mopeds, Mofas) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden.

  • Ausgeschlossen von der Mitnahme sind alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, dreirädrige Fahrräder sowie Fahrräder und Anhänger zum Lastentransport.

Mitnahme von Tandems

  • In Mecklenburg-Vorpommern gelten Tandems als Fahrräder und können im Zug mitgenommen werden.
  • Innerhalb des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) sind Tandems sowie dreirädrige Fahrräder und andere Fortbewegungsmittel mit Hilfsmotor von der Beförderung ausgeschlossen. Eine Ausnahme gilt für die Mitnahme eines Tandems von Blinden mit Begleitperson. Hierfür muss ein Einzelfahrausweis für Fahrräder der zutreffenden Tarifstufe gekauft werden. Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad (dazu zählen auch fahrradähnliche Roller) oder ein Tandem (nur in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs und der S-Bahn Berlin) mitnehmen. Nähere Informationen finden Sie bei den Tarif-und Beförderungsbestimmungendes VBB.
  • Innerhalb des Zweckverbandes Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) gelten Tandems als zwei Fahrräder. Hierfür sind zwei ermäßigte Einzelfahrscheine erforderlich. Detaillierte Informationen finden Sie bei den Tarif-und Beförderungsbestimmungen des ZVON.

Bitte beachten Sie, dass die Entscheidung über die Mitnahme von sperrigem Gepäck und Tieren letztlich dem Betriebspersonal obliegt. Dessen Anweisung ist Folge zu leisten. Für Schäden durch mitgeführte Gegenstände oder Tiere haftet der Fahrgast.

Mitarbeiter/-innen anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen

Keine Gültigkeit von Mitarbeitertickets in den ODEG-Zügen

In den Zügen der ODEG gelten keine Fahrvergünstigungsfahrkarten für Mitarbeiter der DB AG sowie für Mitarbeiter anderer Eisenbahnunternehmen. Bei Benutzung der Züge sind für die gewünschten Verbindungen Fahrkarten nach dem jeweils gültigen Tarif zu lösen.

Hinweis zum VBB-Fahrscheinverkauf

Zutritt nur mit gültigem Fahrschein

Im VBB-Tarifgebiet müssen Reisende grundsätzlich vor Fahrtantritt einen Fahrschein erwerben. Gibt es am Bahnhof oder an der Haltestelle keine Verkaufsmöglichkeit, bitten wir Sie, Ihre Fahrtkarte unverzüglich und unaufgefordert beim Servicepersonal bzw. am mobilen Automaten nachzulösen. Gleiches gilt, wenn Ihre Fahrt in einen Tarifbereich führt, der über den gelösten Fahrschein hinausgeht, und am Startbahnhof keine Möglichkeit zum Erwerb eines Anschlusstickets bestand. Wer ohne gültigen Fahrschein kontrolliert wird, riskiert ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE).

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