
Pressekontakte, Drehgenehmigungen & Medienanfragen
Sie planen einen redaktionellen Beitrag, möchten in unseren Zügen drehen oder sich für unseren Presseverteiler anmelden?
Hier finden Sie alle Informationen zur Genehmigung von Medienaufnahmen sowie zur Kontaktaufnahme mit dem Kommunikationsteam der ODEG.
Medienaufnahmen in Zügen der ODEG
Foto-, Video- und Tonaufnahmen für private Zwecke
Das Anfertigen von Foto-, Video- und Tonaufnahmen („Aufnahmen“) in den Fahrzeugen der ODEG für private Zwecke ist unter Einhaltung folgender Bedingungen zulässig:
a. Die Aufnahme erkennbarer Personen, insbesondere von Mitarbeitenden oder Fahrgästen, ist nur mit deren vorheriger ausdrücklicher und dokumentierter Einwilligung gemäß § 22 KunstUrhG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO gestattet. Aus Beweisgründen wird eine schriftliche oder in Textform erteilte Einwilligung empfohlen.
b. Interviews mit Mitarbeitenden sind grundsätzlich untersagt.
c. Die Durchführung entgeltlicher Foto- oder Filmveranstaltungen (z. B. Hochzeits-Shootings, Fotokurse) ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.
d. Kameras, Stative oder vergleichbare Geräte dürfen nicht an Fahrzeugen oder Einrichtungen angebracht werden.
e. Die Sicherheit und der Betriebsablauf dürfen durch Aufnahmen nicht beeinträchtigt werden.
f. Flucht- und Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.
Kommerzielle, journalistische oder öffentlichkeitswirksame Aufnahmen
Für alle Aufnahmen, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dienen, ist eine vorherige schriftliche Genehmigung der ODEG erforderlich. Das betrifft insbesondere:
- Presse- & Medienberichte
- Social-Media-Inhalte (z. B. YouTube, TikTok, Instagram)
- Werbung, Imagefilme, Unternehmensdarstellungen
- Produktionen mit kommerziellem oder redaktionellem Zweck
Bitte richten Sie Ihre Anfrage per E-Mail an:
Folgende Informationen benötigen wir für die Prüfung:
- Ansprechpartner/-in & Medium
- Thema & Verwendungszweck der Aufnahmen
- Ort, Zeitraum und gewünschte Motive
- Anzahl der beteiligten Personen
Verstöße & rechtliche Hinweise
Verstöße gegen diese Regelungen können – je nach Einzelfall und Schwere – folgende Konsequenzen nach sich ziehen:
- Ausschluss von der Beförderung
- Erstattung einer Anzeige
- Geltendmachung zivil-, straf- und datenschutzrechtlicher Ansprüche
Bitte beachten Sie, dass das unbefugte Anfertigen oder Veröffentlichen von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten sowie einen Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften darstellen kann.
Die ODEG behält sich im Fall von Verstößen die Einleitung rechtlicher Schritte sowie im Rahmen des Hausrechts geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Regelungen ausdrücklich vor.
Sie sind Pressevertreter?
Dann stellen wir Ihnen gern aktuell alle wichtigen Pressemitteilungen zur Verfügung.
Bitte nehmen Sie mich in Ihren Presseverteiler auf.