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Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)

Sie konnten bei einer Fahrscheinprüfung keinen gültigen Fahrschein vorlegen bzw. haben gegen die Beförderungsbedingungen verstoßen? 

Bitte überweisen Sie den zu zahlenden Betrag innerhalb von 14 Kalendertagen an u.g. Konto. Bitte geben Sie in jedem Fall als Verwendungszweck bei der Überweisung die EBE-Nummer auf dem Ihnen übergebenen Beleg an, da Ihre Einzahlung sonst unter Umständen nicht zugeordnet werden kann, was zur Eröffnung eines Mahnverfahrens führt.

Empfänger: Riverty/ODEG
IBAN: DE36 6601 0075 0025 4037 55
BIC: PBNKDEFF660

Sollten Sie der Auffassung sein, aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben, ohne gültigen Fahrschein angetroffen worden zu sein, können Sie innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich Widerspruch einlegen oder die Reduzierung  des erhöhten Beförderungsentgeltes beantragen. Dazu oder für andere Rückfragen zum Vorgang nutzen Sie bitte eines der folgende Kontaktformulare:

Widerspruch einlegen

Contact Form

Reduzierung beantragen

Reduzierung beantragen

Das erhöhte Beförderungsentgelt ermäßigt sich auf 7,00 EUR, wenn Sie innerhalb einer Woche ab Vorfalldatum nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Feststellung Inhaber eines gültigen nicht übertragbaren persönlichen Fahrausweises waren.

Sonstige Rückfragen zum EBE

Sonstige Rückfragen zum EBE

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