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Schutzmaßnahmen im Zug

Maskenpflicht in ODEG-Zügen entfällt ab dem 2. Februar 2023

Meldung, vom 27.01.2023

Ab dem 2. Februar 2023 müssen Reisende in Zügen und Bussen des öffentlichen Regional- und Fernverkehrs bundesweit keine Maske mehr tragen. Dazu hat das Bundeskabinett eine entsprechende Verordnung beschlossen.
 

3G-Regelung entfällt

Meldung vom 21.03.2022

Aktuell ist die 3G-Regelung in den Zügen durch das Infektionsschutzgesetz des Bundes aufgehoben. Es gilt teilweise, bis zum 02.02.2023 weiterhin die Maskenpflicht. In den Infektionsschutzverordnungen sind Personengruppen definiert, die aus ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Gründen von einer Maskenpflicht befreit sind (z.B. gehörlose Menschen, Personen mit Atemmasken). Kontrollen werden stichprobenartig von den vorgenommen, ggf. unterstützt durch die zuständigen Behörden. Weitere Einschränkungen bzw. Verschärfungen des Bundes Infektionsschutzgesetzes regeln die Länder in ihren einzelnen Zusatzverordnungen.

Aktuelle Regelungen zur Maskenpflicht im ODEG-Streckennetz

Berlin

Eine FFP2-Maske ist in geschlossenen Räumen zu tragen. Dies sowohl von Fahrgästen bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel einschließlich der Bahnhöfe, Flughäfen und Fährterminals sowie sonstiger Fahrzeuge mit wechselnden Fahrgästen.
Mehr Infomationen.

BrandenburgEs gilt eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV.
Mehr Informationen.
Mecklenburg-VorpommernIn Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs besteht für Fahrgäste die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske.
Mehr Informationen.
SachsenAufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV seit dem 16.01.2023 Mehr Informationen.
Sachsen-AnhaltAufhebung der Maskenpflicht im ÖPNV seit dem 08.12.2022  Mehr Informationen.

 

So können Sie helfen:

  • Wenn möglich, fahren Sie bitte nicht zu den sonst üblichen Hauptverkehrszeiten, so können die Spitzenzeiten entzerrt werden. Sie und diejenigen, die ihre Fahrzeiten nicht ändern können, haben dann mehr Platz.
  • Nutzen Sie die volle Länge der Fahrzeuge, sodass Sie und Ihre Mitfahrenden sich gut auf das gesamte Fahrzeug verteilen.
  • Falls schon viele Fahrgäste an Bord sind und Sie es einrichten können: Der nächste Bus, die nächste Bahn kommt mit Sicherheit.

Allgemeine Vorsichts- und Hygienemaßnahmen

Alle Fahrzeuge werden selbstverständlich nach wie vor regelmäßig gründlich gereinigt.

Mit einfachen Maßnahmen können auch Sie helfen, sich selbst und andere vor Ansteckungen zu schützen:

  • Niesen oder Husten Sie in die Armbeuge oder in ein Papiertaschentuch, das Sie direkt nach Benutzung entsorgen.
  • Halten Sie beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand – drehen Sie sich am besten weg.
  • Vermeiden Sie Berührungen, wenn Sie andere Menschen begrüßen und waschen Sie Ihre Hände regelmäßig und gründlich mindestens 20 Sekunden lang mit Wasser und Seife.
  • Bitte halten Sie zudem Abstand beim Ein- und Ausstieg in Busse und Bahnen.
  • Die Fahrzeugtüren der ODEG öffnen größtenteils automatisch.
DANKE!
Die
Mehrheit von Ihnen hält sich vorbildlich an die Hygieneregeln und trägt eine Mund-Nasen-Bedeckung in unseren Zügen. Das ist richtig, das wertschätzen wir und hierfür möchten wir uns ausdrücklich bedanken!
Ihre ODEG

Wöchentliches Testangebot für Beschäftigte (SARS-CoV-2-Virus)

Meldung vom 22.04.2021

Die ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH macht seinen Beschäftigten ein wöchentliches Testangebot (SARS-CoV-2-Virus). Dieses Angebot gilt seit dem 30.03.2021 für Brandenburg & Berlin und seit dem 22.04.2021 für Mecklenburg-Vorpommern.

 

Meldung vom 25.03.2021

Gemäß der geänderten Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung, werden alle Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt in Sachsen verpflichtet, eigenständig zweimal wöchentlich eine Testung (z. B. mit Schnelltests) auf das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Die ODEG bietet hierfür mindestens zweimal pro Woche einen kostenlosen Selbsttest für die Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr in Sachsen an.

Weitergehende Präventionsmaßnahmen im Zuge der SARS-CoV-2 Pandemie

Meldung vom 22.01.2021

Aufgrund der anhaltenden SARS-CoV-2 (Coronavirus) Pandemie und der stark gestiegenen Infektionszahlen werden weitere Präventionsmaßnahmen durch die ODEG - Ostdeutsche Eisenbahn GmbH getroffen. Unsere Fahrpersonale tragen im Dienst ab dem 23.01.2021 medizinische Masken in Form von OP-Masken oder FFP-2-Masken. Ebenso wird dies für unsere Fahrgäste zur Pflicht. Ein Verstoß gegen die Verordnung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Pflicht weitet sich aus auf Haltestellen, Bahnhöfen sowie in den Fahrzeugen allgemein. Diese Regelung tritt in all unseren Verbundgebieten ein.

Gemeinsam gegen Corona: Abstand halten und medizinische Maske tragen! An Haltestellen und Bahnhöfen sowie in Fahrzeugen. Maskenmuffel riskieren mindestens 50 Euro.

Bundesweiter Aktionstag zur Einhaltung der Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV

Meldung vom 07.12.2020

Die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH hat erneut gemeinsam mit der Bundespolizei im Rahmen des bundesweiten Aktionstages zur Einhaltung des Tragens eines Mund-Nasen-Schutzes im ÖPNV verstärkt Kontrollen auf den Regionalexpresslinien in Mecklenburg-Vorpommern, der RE9 (Rostock – Stralsund – Binz/Sassnitz), der RE10 (Rostock – Stralsund – Züssow) sowie in Berlin und Brandenburg auf den Regionalzügen des RE2, durchgeführt.

Bei den Kontrollen wurden überwiegend Fahrgäste angetroffen, die sich vorbildlich an das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes hielten. Nur wenige mussten auf die korrekte Trageweise hingewiesen werden. Die Kontrollen wurden von den allermeisten ÖPNV-Nutzer/-innen ausdrücklich befürwortet und unterstützt.

Es hat sich gezeigt, dass die Akzeptanz in den letzten Monaten kontinuierlich gesteigert werden konnte und Uneinsichtige kaum mehr vorhanden sind. Vielen Dank!

Erfolgreicher Aktionstag zur Einhaltung der Trageverpflichtung eines Mund-Nasen-Schutzes im Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV)

Meldung vom 25.11.2020

Die Bundespolizeiinspektion Forst und die Ostdeutsche Eisenbahn GmbH führten gemeinsame Kontrollen als Präventionsmaßnahme durch. Die Schwerpunktkontrolle diente, neben anderen Maßnahmen im Kampf gegen Corona, dazu, weiterhin Fahrgäste zu sensibilisieren, sich an die Vorschrift zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) zu halten. Dies gilt sowohl in allen Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs als auch an Haltestellen und Bahnhöfen. Am heutigen Aktionstag war durchweg ein vorbildliches Verhalten der Fahrgäste zu erkennen. Die meisten Zugreisenden zwischen Cottbus und Berlin waren Pendlerinnen und Pendler, für die das Tragen einer MNB im ÖPNV zum Alltag gehört.

Aktionstage im November zur Einhaltung des Mund-Nase-Schutzes im ÖPNV

Meldung vom 04.11.2020

Verstärkte Kontrollen durch Polizei und die Verkehrsunternehmen in Berlin und Brandenburg. Fahrgäste in Bus und Bahn müssen sich auf häufigere Kontrollen der Maskenpflicht einstellen. Darauf haben sich im Verbundgebiet Berlin-Brandenburg Vertreter von Ländern und Kommunen sowie von Polizeibehörden und Verkehrsunternehmen verständigt. Die Behörden und Verkehrsunternehmen kontrollieren im November gemeinsam die Einhaltung der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in beiden Ländern. Zudem wird es vier regionale Aktionstage mit Schwerpunktkontrollen geben, die durch die jeweilige Polizei der Länder bzw. des Bundes begleitet werden, um die Durchsetzung sicherzustellen. Der erste Aktionstag startet in Brandenburg, wo die Polizeidirektion Ost am Donnerstag, den 5. November 2020, mit den Verkehrsunternehmen kontrollieren wird.

Corona-Verhaltensregeln weiten sich aus

Meldung vom 05.10.2020

Corona – die Pandemie ist nicht vorbei, sondern scheint Anlauf zu nehmen, sich im Herbst und Winter noch einmal auszubreiten. Die ODEG hat sich nach wie vor erfolgreich verteidigt, und damit das so bleibt, haben wir unser Konzept noch einmal den steigenden Fallzahlen angepasst. So gilt in unseren Verwaltungsgebäuden sowie den Meldestellen eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung. Auch Besucher dürfen unsere Räumlichkeiten nur noch mit Mund-Nasen-Bedeckung betreten. Natürlich kann man sich weiterhin bewerben, unsere Karriere-Abteilung ist bestens vorbereitet und setzt die AHA-Formel (Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften) auch hier konsequent durch.

Verhaltensregeln bei der ODEG

Bestreifung der ODEG-Züge zur Durchsetzung der Maskenpflicht

Meldung vom 28.08.2020

Ab dem 31.08.2020 werden die ODEG-Züge mit zusätzlichem Sicherheitspersonal der WISAG Dienstleistungsholding GmbH bestreift. Hintergrund sind Fahrgäste ohne Mund-Nase-Bedeckung, die sich über die bundesweite Maskenpflicht hinwegsetzen. Die Teams der WISAG werden das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung einfordern und durchsetzen. Letztlich geht es um ein freundliches, aber bestimmtes Daraufhinweisen, dass eine Mund-Nase-Bedeckung im ÖPNV Pflicht ist und um Deeskalation. Nichtsdestotrotz: Bei Zuwiderhandlung und Verweigerung kann ein offizielles Betretungsverbot des Zuges ausgesprochen werden.

Handeln Sie also verantwortungsvoll und solidarisch. Tragen Sie vorschriftsmäßig eine Mund-Nase-Bedeckung. Tun Sie dies für die Gesundheit aller Mitmenschen, Ihrer Familien, Freunde und vor allem für sich selbst.

Maskenpflicht: Kein Einstieg in den Zug oben ohne, Mitfahrt ohne Alltagsmaske nicht gestattet!

Meldung vom 10.08.2020

Die Corona bedingten Infektionszahlen in Deutschland nehmen wieder deutlich zu, jedoch nimmt das Bewusstsein der Bevölkerung hinsichtlich der Hygiene- und Abstandsregeln ab. Wir fordern konsequent, die Einhaltung der AHA-Formel

Abstand wahren, auf Hygiene achten und – da wo es eng wird – eine Alltagsmaske tragen!

Handeln Sie verantwortungsvoll und solidarisch. Tragen Sie vorschriftsmäßig eine Mund-Nase-Bedeckung. Tun Sie dies für die Gesundheit aller Mitmenschen, Ihrer Familien, Freunde und vor allem für sich selbst. Es wurde in Deutschland über diese verhältnismäßig kleinen Einschränkungen sehr viel erreicht, wir appellieren daher an Ihre Vernunft und Achtsamkeit dazu beizutragen, dass wir es gemeinsam schaffen, dass die Fahrgäste, das ODEG-Team und die Bevölkerung weiterhin vor Infektionen geschützt sind und Corona keinen zweiten „Shut down“ verursacht. 

Bei Zuwiderhandlung kann Ihnen ein Bußgeld von bis zu 500 € auferlegt werden!

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in öffentlichen Verkehrsmitteln ist in allen Bundesländern Pflicht.
Diese "Maskenpflicht" gilt nicht nur in den Fahrzeugen, sondern teilweise in einigen Bundesländern auch in folgenden Bereichen: im Bahnhof, auf Bahnsteigen und an Haltestellen (beispielsweise in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern).

Abstand, Hygiene, Alltagsmaske

So sorgen wir gemeinsam für möglichst viel Schutz - bei möglichst viel Normalität

Mehr erfahren

Sitzplätze an den Fahrerkabinen wieder frei zugänglich

Meldung vom 10.06.2020

Die Vierersitzgruppen an den Fahrerkabinen sind nicht mehr mit Flatterband abgesperrt und frei zugänglich für unsere Fahrgäste.

Erreichbarkeit unserer Servicemitarbeiter/-innen im Nahverkehr

Meldung vom 10.06.2020

Unsere Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter im Nahverkehr begleiten mit 100%iger Begleitquote unsere Züge und stehen an Bord für alle Aufgaben, wie z. B. Fahrscheinkontrolle, Tarifinformationen, Ein- oder Ausstiegshilfe oder Hilfe bei Anschlussverbindungen für unsere Fahrgäste zur Verfügung. Auch werden wieder Fahrscheine für zukünftige Reisen, wie z. B. Monatsfahrkarten oder das SLM-Ticket verkaufen.

 

Cateringverkauf wieder gestartet

Meldung vom 10.06.2020

Die gute Nachricht: In den Linien RB41, RB46, RB64 und RB65 können Fahrgäste wieder Getränke und Snacks kaufen, um sich zu erfrischen oder um den kleinen Hunger zu stillen.

Berlin und Brandenburg; Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz im ÖPNV

Meldung vom 23.04.2020

Fahrgäste müssen ab Montag, den 27. April 2020, in öffentlichen Verkehrsmitteln im VBB (Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg) Gebiet eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Als Mund-Nase-Bedeckung gelten einfache Schutzmasken oder selbstgenähte Modelle, aber auch ein Tuch oder ein Schal. Zum Schutz aller sind diese gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Wir appellieren an die Fahrgäste, in eigener Verantwortung den Mund-Nase-Schutz im gesamten öffentlichen Raum zu tragen – auch aus Rücksichtnahme und Respekt gegenüber anderen. Vielen Dank dafür!

Zum 4. Mai werden die Verkehrsunternehmen auf der Schiene im VBB-Land wieder zum Normalfahrplan zurückkehren, die Busunternehmen in Brandenburg planen zum 27. April die Wiederaufnahme des Schulfahrplans.

Die entsprechende Verordnung des Landes Berlin und Brandenburg finden Sie hier.

Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutz im ÖPNV

ab dem 27. April 2020

Aktuelle Informationen zum ÖPNV des VBB

Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung

in Mecklenburg-Vorpommern

Mehr erfahren
Gemeinsam gegen Corona: Abstand halten, Mund und Nase bedecken! Keep distance, cover mouth and nose!

Pflicht: Mund-Nase-Bedeckung in Mecklenburg-Vorpommern

Meldung vom 22.04.2020

Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat zur Verringerung der Ansteckungsgefahr mit SARS-CoV-2 beschlossen, weitergehende Maßnahmen zu treffen.

Ab dem 27. April 2020  wird für den regionalen Bahnverkehr in Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (zum Beispiel Alltagsmaske, Schal, Tuch) zur Pflicht. Fahrgäste sind also verpflichtet im Innenbereich eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, ebenso die Beschäftigten, wenn sie ständigen Kundenkontakt mit weniger als 1,5 Meter Abstand ohne andere Schutzmaßnahmen haben. Die Pflicht zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht für Kinder bis zum Schuleintritt und für Menschen, die aufgrund einer medizinischen oder psychischen Beeinträchtigung oder wegen einer Behinderung keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können und dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen können.

Um diese dringende Empfehlung bei unseren Fahrgästen bekannt zu machen hat unser Auftraggeber, die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, ein entsprechendes Plakat entwerfen lassen, dass  landesweit in den Zügen angebracht wird.

Schutz für unsere Servicemitarbeiter/innen

Meldung vom 26.03.2020

Unsere Servicemitarbeiter/innen halten sich zum Selbstschutz auf dem unbesetzten Führerstand des Zuges auf. Von dort werden alle gängigen fahrgastrelevanten Themen (z.B. Fahrscheinverkauf, Anschlussvormeldung, usw.) durchgeführt. Bei einem Verkehrshalt erfolgt weiterhin eine Bahnsteigbetreuung an den Fahrgasttüren. Dabei werden natürlich mobilitätseingeschränkte Fahrgäste weiterhin unterstützt.

Cateringverkauf weiterhin eingestellt

Meldung vom 26.03.2020

Im Spree-Neiße Netz wird der Cateringverkauf bis auf Weiteres vorerst eingestellt.

Sitzplätze an den Fahrerkabinen werden abgesperrt

Meldung vom 26.03.2020

Die Vierersitzgruppen an den Fahrerkabinen werden mit Flatterband abgesperrt. Eine Durchgangsmöglichkeit zu den Fahrerkabinen bleibt dabei gewährleistet.

Türen der Züge öffnen nun automatisch

Meldung vom 23.03.2020

Zur Vermeidung des Kontakts zu unseren Türtastern werden die Türen an den Stationen nun größtenteils automatisch öffnen. Dies hat weiterhin den Vorteil, dass häufig frische Luft in den Zug gelassen wird. Bleiben Sie gesund!

Sämtliche Verkehre werden in voller Leistung erbracht

Meldung vom 21.03.2020

Aktuell planen wir sämtliche Verkehre in voller Leistung weiter zu erbringen. Seitens unserer Aufgabenträger gibt es derzeit keine Anweisungen das Leistungsvolumen zu reduzieren.

Wir sehen dies auch als ein Zeichen für unseren Auftrag: Die Daseinsvorsorge zu sichern und Ärzte/-innen, Krankenpfleger/-innen, Einsatzstableiter/-innen und viele andere, dorthin zu bringen, wo sie derzeit gebraucht werden. Wir sind auf die Unterstützung aller Kräfte und unserer Mitarbeiter/-innen angewiesen und bedanken uns bereits jetzt für den bisher gezeigten Einsatz.

 

Tägliche Fahrzeugreinigung intensiviert

Meldung vom 18.03.2020

Im Rahmen der täglichen Fahrzeugreinigung werden bei uns ab sofort die Führerstände, Türtaster sowie Handläufe im Eingangsbereich desinfiziert.

Alle Züge verkehren regulär

Meldung vom 15.03.2020

Alle Züge der ODEG verkehren derzeit unverändert. Dennoch können wir kurzfristige Einschränkungen in den kommenden Tagen nicht ausschließen. Wir informieren Sie über Änderungen an dieser Stelle.

Erreichbarkeit der Servicemitarbeiter/innen

Meldung vom 13.03.2020

Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage für unsere Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter, werden sich diese hauptsächlich auf dem hinteren Führerstand des Zuges aufhalten. Natürlich sind wir Ihnen beim nötigen Ein-oder Ausstieg behilflich. Bitte beachten Sie dennoch, dass ein gültiger Fahrschein für die Zugmitfahrt verpflichtend ist. Unsere Servicemitarbeiterinnen und Servicemitarbeiter verkaufen weiterhin Fahrscheine.

RB46 - RB64 - RB65: Kein Cateringverkauf bis auf Weiteres

Meldung vom 13.03.2020

Wir bitten um Verständnis, dass wir bis auf Weiteres den Cateringverkauf in unseren Zügen auf den Linien RB46, RB64 und RB65 einstellen.

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Wir fahren im Auftrag: