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Fahrradmitnahme in den Zügen

Auf zwei Rädern durch das ODEG-Streckennetz

Mit der ODEG können Sie schöne Ausflugsziele ansteuern und viele davon lassen sich hervorragend mit dem Fahrrad erkunden. Hierfür werden unsere Züge in den Sommermonaten besonders gern genutzt.

All unsere Züge verfügen über Mehrzweckabteile, die von außen sichtbar mit einem Fahrradsymbol markiert sind. Sie benötigen zu Ihrem Ticket zusätzlich eine Fahrradkarte des Nahverkehrs. Zu beachten ist, dass eine garantierte Mitnahme aller Fahrräder nicht gewährleistet werden kann. Da unsere Züge nur begrenzte Kapazitäten für Fahrräder haben, raten wir Ihnen, Ihr Rad vor Ort zu leihen. Ihre Anreise wird so noch entspannter.

Hier finden Sie eine Übersicht über Fahrradverleihstationen entlang unserer Linien.

Aus Platzmangel und Sicherheitsgründen, können manchmal nicht alle Fahrradfahrer/-innen  mitgenommen werden. Der Grund hierfür: eine maximale Anzahl an Fahrrädern pro Zug.

 

Maximale Fahrradmitnahme pro ODEG-Zugtyp

RegioShuttle RS1

RegioShuttle RS1

Plätze: 8 Fahrradstellplätze
Linien: RB13, RB14, RB15, RB19, RB64

LINT 54

Plätze: 12 Fahrradstellplätze
Linien: RB33, RB37, RB51

Desiro Classic

Plätze: 10 Fahrradstellplätze
Linien: RB65, RB46, RB64  

KISS

Plätze: 36 Fahrradstellplätze
Linie: RE8

Desiro ML

Plätze: 30 Fahrradstellplätze
Linien: RE9, RE10

Desiro HC

Plätze: 65 Fahrradstellplätze
(6-Teiler)

und 32 Fahrradstellplätze
(4-Teiler)
Linie: RE1

Fahrradmitnahme im #VBBLand leicht erklärt

VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH

Mitnahme von Fahrrädern in den ODEG-Zügen

  • Fahrräder können nur mitgenommen werden, wenn ausreichend Platz vorhanden ist und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt oder gefährdet werden.

  • Personen, Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang vor Fahrrädern. Fahrradgruppen haben im Falle von Kapazitätsengpässen keinen Anspruch auf gemeinsame Beförderung.

  • Die maximal zulässige Fahrradanzahl ist außen am Fahrzeug angegeben.

  • Grundsätzlich sind alle Gepäckstücke vom Fahrrad abzunehmen und sicher zu verwahren, um die Platzkapazität voll auszunutzen. Das Fahrrad sollte so gesichert werden, dass es während der Fahrt nicht umfallen kann.

  • Der Reisende ist für die Sicherung und Beaufsichtigung seines Fahrrades selbst verantwortlich.

  • Für Fahrräder gelten die Fahrpreise der jeweils gültigen Tarifbestimmungen. Im Verbund gelten die Verbundfahrradkarten, Verbundraumüberschreitend gelten die Fahrradfahrkarten des DB-Tarifs.
  • Jeder Fahrgast darf nur ein Fahrrad oder Fahrrad mit Elektrohilfsmotor mitnehmen, das er ohne Hilfe Dritter in den Zug ein- und ausladen können muss.  Diese sind an dem eigens hierfür gekennzeichneten oder vom Betriebspersonal zugewiesenen Stellen unterzubringen. Die Mitnahme ist auf handelsübliche Fahrräder (zweirädrig und einsitzig und nicht- oder elektromotorisiert) sowie zusammengeklappte Fahrradanhänger beschränkt.

  • Liegeräder, Tandems, Dreiräder sowie Fahrräder zum Lastentransport (Fahrräder mit Aufbauten für Lasten und/oder zum Transport von Kindern) sind grundsätzlich von der Beförderung ausgeschlossen (Achtung: Es gelten unterschiedliche Regularien für die „Mitnahme von Liegerädern, Tandems und Dreirädern“ in den Verbundgebieten). Eine Ausnahme bilden Tandems von Blinden mit Begleitperson. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor (z.B. Mopeds, Mofas) dürfen aus Sicherheitsgründen nicht mitgenommen werden.

  • Ausgeschlossen von der Mitnahme sind alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, dreirädrige Fahrräder sowie Fahrräder und Anhänger zum Lastentransport.

Tipp

Mit der ODEGTOUR entdecken Sie die schönsten Ausflugsziele im Gesamtnetz der ODEG. Von Stadterkundungen über Fahrradrouten bis hin zu Tipps für Kanuten oder zu Museen entlang unserer Strecken.

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